Unternehmensberatung für Busunternehmen

Allgemeine Bekanntmachungen -Omnibusverkehrsleistungen-

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20.08.2011 Hannover

Der Landkreis Bentheim beabsichtigt, zum 01.03.2013 eine Direktvergabe für öffentliche Personenverkehrsdienste auf verschiedenen Linien im Bereich der Landkreise Grafschaft Bentheim, Emsland und Borken durchzuführen. Als Antragsfrist zur Vorlage von eigenwirtschaftlichen Genehmigungsanträgen nach §§ 8, 13 PBefG wurde der Zeitraum vom 22.08.2011 bis 21.09.2011 festgelegt.

2011/S 159-262694

2011/S 159-262695

2011/S 159-262696

2011/S 159-262697

 

13.08.2011 Mannheim / Landau

Dienstleistungskonzession mit 8 Jahren Laufzeit über Busverkehrsleistungen in der Stadt Landau, dem Kreis Südliche Weinstraße und dem Kreis Südwestpfalz für das Buslinienbündel Queichtal bestehend aus den VRN-Buslinien 521-526, 528 und 530 mit rd. 1,1 Mio. Jahresfahrplankilometern.

 

22.06.2011 Mannheim / Frankenthal

Dienstleistungskonzession mit 8 Jahren Laufzeit über Busverkehrsleistungen in der Stadt Frankenthal, der Stadt Worms, der Stadt Ludwigshafen und dem Rhein-Pfalz-Kreis für das Buslinienbündel Frankenthal, bestehend aus den VRN-Buslinien 462-469 rd. 850.000 Jahresfahrplankilometern.

 

29.01.2011 Mannheim / Schwetzingen-Hockenheim

Der Rhein-Neckar-Kreis beabsichtigt, zur Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung im Linienbündel Schwetzingen-Hockenheim einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag zu vergeben.

 

Es handelt sich um eine Dienstleistungskonzession mit 8 Jahren Laufzeit über Busverkehrsleistungen im Rhein-Neckar-Kreis und in den Städten Heidelberg, Mannheim und Speyer für das Buslinienbündel Schwetzingen-Hockenheim, bestehend aus den VRN-Buslinien 710, 711, 712, 713, 715, 716, 717, 718, 728, 731, 732, und optionale Verkehre mit rd. 2,7 Mio Jahresfahrplankilometern. Die Vergabe erfolgt in zwei Losen.

Die Antragsfrist endet am 28. März 2011.

 

 

22.01.2011 Mannheim / Odenwald

Der Rhein-Neckar-Kreis beabsichtigt zur Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung im Linienbündel Odenwald Süd einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag zu vergeben.

 

Es handelt sich um eine Dienstleistungskonzession mit 8 Jahren Laufzeit über Busverkehrsleistungen im Rhein-Neckar-Kreis und im Kreis Bergstraße für das Buslinienbündel Odenwald Süd, bestehend aus den VRN-Buslinien 681, 682, 683, 685, 686, 688, 690, 691, 692 mit rd. 890.000 Jahresfahrplankilometern.

 

Die Antragsfrist endet am 2. März 2011.

 

 

13.11.2010 Mannheim/Sinsheim

Der Rhein-Neckar-Kreis beabsichtigt zur Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung im Linienbündel Sinsheim Süd einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag zu vergeben.

 

Es handelt sich um eine Dienstleistungskonzession mit 8 Jahren Laufzeit über Busverkehrsleistungen im Rhein-Neckar-Kreis und dem Landkreis Heilbronn für das Buslinienbündel Sinsheim Süd bestehend aus den VRN-Buslinien 741, 761, 762, 763, 764, 765, 767, 768, 771, 772, 773 und Schülerverkehr mit rd. 948.000 Jahresfahrplankilometern.

 

Die Vergabe erfolgt nach Art. 5 Abs. 3 VO 1370/07, wobei die "Leitlinien der BAG ÖPNV zur wettbewerblichen Vergabe von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen nach Art. 5 Abs. 3 VO 1370/07" angewandt werden.

 

Die Laufzeit der Konzession beginnt am 11. Dezember 2011 und läuft bis zum Jahresfahrplanwechsel im Dezember 2019.

 

Die Antragsfrist endet am 7. Februar 2011, 12.00 Uhr

 

 

 

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Auszug aus der VO 1370

Artikel 7 Abs. 2

Jede zuständige Behörde ergreift die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass spätestens ein Jahr vor Einleitung des wettbewerblichen Vergabeverfahrens oder ein Jahr vor der Direktvergabe mindestens die folgenden Informationen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden:

a) der Name und die Anschrift der zuständigen Behörde;

b) die Art des geplanten Vergabeverfahrens;

c) die von der Vergabe möglicherweise betroffenen Dienste und Gebiete.


Die zuständigen Behörden können beschließen, diese Informationen nicht zu veröffentlichen, wenn der öffentliche Dienstleistungsauftrag eine jährliche öffentliche Personenverkehrsleistung von weniger als 50 000 km aufweist.

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