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Wer Erfolg haben will, muss am Unternehmen arbeiten, nicht im Unternehmen

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Wo es an Beratung fehlt, da scheitern die Pläne.

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KOMPETENZ BUS

Wenn man nicht weiß wohin, dann ist jeder Weg richtig.

Nachweis der Fachkunde

Nachweis der fachlichen Eignung durch eine Fachkundeprüfung

Die Prüfung besteht aus zwei schriftlichen und gegebenenfalls einem ergänzenden mündlichen Prüfungsteil.
Die zwei schriftlichen Prüfungsteile sind:

  • schriftliche Fragen als Kombination aus Multiple-Choice-Fragen mit vier Antworten zur Auswahl und Fragen mit direkter Antwort;
  • schriftliche Übungen / Fallstudien, die verbundene offene Fragen mit direkter Antwort und Kalkulationsaufgaben enthalten.

Jeder Prüfungsteil dauert zwei Stunden, insgesamt umfasst die schriftliche Prüfung also vier Stunden. Für die mündliche Prüfung ist eine halbe Stunde vorgesehen. In den beiden schriftlichen Prüfungsteilen können zusammen 225 Punkte erreicht werden. Hinzu kommen 75 erreichbare Punkte in der mündlichen Prüfung. Insgesamt sind also 300 Punkte zu vergeben. Sie haben die Prüfung bestanden, wenn Sie

  • 60 Prozent der Gesamtpunktzahl erreichen, also 180 Punkte, und wenn Sie zudem
  • in jeder Teilprüfung jeweils 50 Prozent der zu erreichenden Gesamtpunktzahl erzielen.

Wenn Sie in den beiden schriftlichen Prüfungsteilen bereits die erforderlichen 180 Punkte oder mehr erzielt haben, haben Sie schon bestanden und Sie brauchen die mündliche Prüfung nicht mehr zu absolvieren.

Anerkennung leitender Tätigkeit für den Verkehr mit Kraftomnibussen

Die leitende Tätigkeit muss für mindestens zehn Jahre nachweisbar sein und in Unternehmen, die Straßenpersonenverkehr betreiben, geleistet sein. Die Tätigkeit muss die zur ordnungsgemäßen Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlichen Kenntnisse einschlägiger Sachgebiete vermittelt haben. Die Tätigkeit muss zudem 10 Jahre ununterbrochen vor dem 3.12.2009 ausgeübt worden sein. Der IHK müssen hierzu aussagefähige Unterlagen vorgelegt werden, z.B. schriftliche Zeugnisse der Unternehmen, in denen die Tätigkeit geleistet wurde.

Die IHK kann ein ergänzendes Beurteilungsgespräch führen, wenn die Unterlagen zum Nachweis der fachlichen Eignung nicht ausreichen. Örtlich zuständig ist die IHK, in deren Zuständigkeitsbereich der Antragsteller seinen Wohnsitz hat.

Gleichwertige Abschlussprüfungen

Als Fachkundeprüfung gelten auch folgende Abschlussprüfungen, wenn die Ausbildung vor dem 4. Dezember 2011 begonnen worden ist:

  • Abschlussprüfung zum Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt: Personenverkehr;
  • Abschlussprüfung zur Fortbildung zum Verkehrsfachwirt;
  • Abschlussprüfung als Betriebswirt (DAV), abgelegt bei der Deutschen Außenhandels- und Verkehrsakademie in Bremen;
  • Abschlussprüfung als Diplom-Betriebswirt im Fachbereich Wirtschaft I, Studiengang Verkehrswirtschaft und Logistik, der Fachhochschule Heilbronn;
  • Abschluss als Diplom-Verkehrswirtschaftler an der Technischen Universität Dresden.

Die örtlich zuständige IHK stellt Inhabern der genannten Abschlussprüfungen auf Antrag eine Fachkundebescheinigung aus.