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Wer Erfolg haben will, muss am Unternehmen arbeiten, nicht im Unternehmen

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Wo es an Beratung fehlt, da scheitern die Pläne.

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KOMPETENZ BUS

Wenn man nicht weiß wohin, dann ist jeder Weg richtig.

Fahrpersonalrecht

Europarecht

Verordnung (EG) Nr. 561/2006
zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr

Verordnung (EG) Nr. 1073/2009
über gemeinsame Regeln für den Zugang zum grenzüberschreitenden Personenkraftverkehrsmarkt und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 (Gültig ab 4.6.2010 bzw. ab 4.12.2011)

Beschluss der Kommission
vom 14. Dezember 2009 zur Änderung der Entscheidung 2007/230/EG über ein Formblatt betreffend die Sozialvorschriften für Tätigkeiten im Kraftverkehr

Verordnung (EG) Nr. 3821/1985
über das Kontrollgerät im Straßenverkehr

 

Nationales Recht

BKrFQG
Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz

FahrschAusbO
Fahrschüler-Ausbildungsordnung

FPersG
Gesetz über das Fahrpersonal von Kraftfahrzeugen und Straßenbahnen

FPersV
Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes

FeV
Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr

§ 21a ArbZG "Beschäftigung im Staßentransport"
Besondere Regelungen für die Arbeitszeit von Beschäftigten im Straßentransport