Werksverkehr (Berufsverkehr)
Mit "Werksverkehr" ist hier der Berufsverkehr nach § 43 Nr.1 PBefG gemeint, also die Beförderung von Beschäftigten eines Unternehmens oder einer Gruppe von Unternehmen zu ihrem Arbeitsplatz. Solche Verkehre werden sowohl "eigenwirtschaftlich" (der Verkehrs finanziert sich aus den Fahrgeldeinnahmen) als auch im Auftrag des Arbeitgebers (der dann die Kosten für die Beförderung trägt) durchgeführt.
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