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Wer Erfolg haben will, muss am Unternehmen arbeiten, nicht im Unternehmen

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Wo es an Beratung fehlt, da scheitern die Pläne.

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KOMPETENZ BUS

Wenn man nicht weiß wohin, dann ist jeder Weg richtig.

Werksverkehr (Berufsverkehr)

Mit "Werksverkehr" ist hier der Berufsverkehr nach § 43 Nr.1 PBefG gemeint, also die Beförderung von Beschäftigten eines Unternehmens oder einer Gruppe von Unternehmen zu ihrem Arbeitsplatz. Solche Verkehre werden sowohl "eigenwirtschaftlich" (der Verkehrs finanziert sich aus den Fahrgeldeinnahmen) als auch im Auftrag des Arbeitgebers (der dann die Kosten für die Beförderung trägt) durchgeführt.

Wollen Sie Ihren Mitarbeitern den Weg zur Arbeit erleichtern? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf!