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Wer Erfolg haben will, muss am Unternehmen arbeiten, nicht im Unternehmen

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Wo es an Beratung fehlt, da scheitern die Pläne.

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KOMPETENZ BUS

Wenn man nicht weiß wohin, dann ist jeder Weg richtig.

Zulassungsvoraussetzungen für Omnibusunternehmer

Um sicherzustellen, dass wirklich nur ausgewiesene Fachleute ans Werk gehen, schreibt der Gesetzgeber vor, dass ein gewerblicher Personenbeförderer eine behördliche Genehmigung braucht. Und die bekommt nur, wer die im Personenbeförderungsgesetz beschriebenen Voraussetzungen erfüllt:

  • er persönlich und sein Unternehmen müssen finanziell leistungsfähig sein;
  • der Unternehmer oder der Geschäftsführer des Unternehmens müssen persönlich zuverlässig sein;
  • der Unternehmer oder der Geschäftsführer des Unternehmens müssen nachweisen, dass sie über das notwendige fachliche Wissen verfügen (Fachkunde);
  • das Unternehmen muss seinen Betriebssitz oder eine Niederlassung im Inland haben.

Finanzielle Leistungsfähigkeit

Nur wer über die notwendigen Geldmittel verfügt, um jederzeit seine Rechnungen (beispielsweise für notwendige Fahrzeugreparaturen) bezahlen zu können, kann ein Omnibusunternehmen auf Dauer sicher führen. Deshalb verlangt der Gesetzgeber den Nachweis, dass das Unternehmen über Eigenkapital und Reserven in Höhe von 9.000 Euro für das erste und 5.000 Euro für jedes weitere  Fahrzeug verfügt. Auf die Größe und Bauart der Fahrzeuge kommt es dabei nicht an.

Diesen Nachweis kann man durch Bilanzen erbringen, oder (bei Neugründungen) durch eine Eigenkapitalbescheinigung, die allerdings von einem Steuerberater testiert (bestätigt) werden muss. Notfalls reicht es auch aus, wenn man sogenannte Reserven (z.B. Bürgschaften) nachweist. Außerdem muss der Antragsteller belegen, dass er keine Zahlungsrückstände beim Finanzamt, der Gemeinde, den Sozialversicherungen und der Berufsgenossenschaft hat. Dazu muss er sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigungen dieser Institutionen vorlegen.

Persönliche Zuverlässigkeit

Der Omnibusunternehmer oder der Geschäftsführer eines Busunternehmens müssen persönlich zuverlässig sein. Man geht davon aus, dass der Antragsteller zuverlässig ist, wenn er sich bislang an die geltenden Vorschriften gehalten hat.

Fachkunde

Der Omnibusunternehmer oder der Geschäftsführer eines Busunternehmens muss fachkundig sein. Die Fachkunde weist man normalerweise nach, indem man mit Erfolg an einer Fachkundeprüfung bei der Industrie- und Handelskammer teilnimmt.

Ausnahmen gibt es nur noch für Personen, die über zehn Jahre hinweg vor dem 4. Dezember 2009 ohne Unterbrechung eine leitende Tätigkeit in Unternehmen des gewerblichen Personenverkehrs nachweisen können (Art. 9 VO (EG) Nr. 1071/09). Die Tätigkeit muss die zur Führung eines Personenkraftverkehrsunternehmens erforderlichen Kenntnisse vermittelt haben. Diese Kenntnisse sind der zuständigen Industrie- und Handelskammer grundsätzlich durch schriftliche Zeugnisse nachzuweisen.