Beratungsgrundsätze
1. Fachliche Kompetenz
Ich übernehme nur Aufträge, für die ich die erforderlichen Fachkenntnisse und Erfahrungen habe. Dabei suche ich nach Lösungen, die dem Stand der Wissenschaft, der Entwicklung der Branche und den Bedürfnissen des Klienten in bester Weise gerecht werden.
2. Seriosität
Ich übernehme nur dann ein Beratungsmandat, wenn ich davon überzeugt bin, dass meine Arbeit Nutzen für den Klienten bringt. Ich gebe realistische Leistungs-, Termin- und Kostenschätzungen ab und bemühe mich, diese einzuhalten. Meine Arbeit beschränkt sich nicht auf die Erarbeitung von Empfehlungen, sondern ich arbeite so lange mit dem Klienten zusammen, bis dieser die Aufgabe ohne weitere Unterstützung weiterführen kann.
3. Objektivität und Neutralität
Bei meiner Beratungstätigkeit lasse ich mich nicht von möglichen Erwartungen Dritter einschränken. Ich berate unvoreingenommen und objektiv und spreche auch Unangenehmes offen aus. Gegenüber Lieferanten von Geräten, Hilfsmitteln oder Dienstleistungen, die zur Realisierung meiner Vorschläge benötigt werden verpflichte ich mich zu strikter Neutralität.
4. Unvereinbare Tätigkeiten
Ich nehme keine Aufträge für Tätigkeiten an, die die Einhaltung der Berufspflichten und Mindeststandards berufsethischen Handelns gefährden.
5. Vertraulichkeit
Ich behandle alle internen Vorgänge und Informationen des Klienten, die mir durch meine Arbeit bekannt werden, streng vertraulich.
6. Unterlassung von Abwerbung
Ich biete Mitarbeitern meiner Klienten weder direkt noch indirekt Positionen bei anderen Klienten an.
7. Fairer Wettbewerb
Ich erbringe mit Ausnahme der Erarbeitung und Abgabe von Angeboten keine unentgeltlichen Vorleistungen. Ich achte das geistige Urheberrecht anderer und verwende solches Material nur mit Quellenangabe.
8. Angemessene Preisbildung
Meine Honorare werden vor Beginn der Beratungstätigkeit mit dem Klienten abgestimmt und stehen im richtigen Verhältnis zu Art und Umfang der durchgeführten Arbeit.