Checkliste für den Genehmigungsantrag
Was ein Genehmigungsantrag enthalten muss und welche Nachweise beizufügen sind, ist in § 12 Personenbeförderungsgesetz geregelt.
Da die Zeit gegen Ende der Antragsfrist im Linienverkehr oft knapp wird, empfiehlt es sich, die vorzulegenden Nachweise rechtzeitig zu beschaffen.
Vorzulegende Nachweise
- Eigenkapitalbescheinigung
- Bescheinigung des Finanzamtes des Betriebssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit
- Bescheinigung der Gemeinde über die steuerliche Zuverlässigkeit
- Bescheinigung aller zuständigen Stellen über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur
sozialen Kranken- und Rentenversicherung sowie zur Arbeitslosenversicherung - Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft Verkehr)
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Auszug aus dem Verkehrszentralregister
- Nachweis der fachlichen Eignung
- Beglaubigte Abschrift / Kopie der Eintragung im Handelsregister
- Gesellschafterliste
- Haltestellenverzeichnis
- Fahrplan
- Detaillierte Übersichtskarte (Eintragung des Linienverlaufes - einschließlich der Linienvarianten) und der Haltestellen
- Beförderungsentgelte und -bedingungen
Am sichersten ist es, wenn Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Genehmigungsbehörde über die erforderlichen Unterlagen informieren.