Schulbusverkehr
Die Beförderung von Schülern kann auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen geschehen:
- Beförderung im Rahmen eines allgemeinen Linienverkehrs nach § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG).
- Beförderung im Rahmen eines Sonderlinienverkehrs nach § 43 PBefG.
- Beförderung auf Grundlage der Freistellungsverordnung (FrStllgV).
Die unterschiedlichen Rechtsgrundlagen verlangen nach unterschiedlichen Planungsansätzen, vor allem im Hinblick auf die Finanzierung.