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Wer Erfolg haben will, muss am Unternehmen arbeiten, nicht im Unternehmen

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Wo es an Beratung fehlt, da scheitern die Pläne.

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KOMPETENZ BUS

Wenn man nicht weiß wohin, dann ist jeder Weg richtig.

Schulbusverkehr

Die Beförderung von Schülern kann auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen geschehen:

  • Beförderung im Rahmen eines allgemeinen Linienverkehrs nach § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG).
  • Beförderung im Rahmen eines Sonderlinienverkehrs nach § 43 PBefG.
  • Beförderung auf Grundlage der Freistellungsverordnung (FrStllgV).

Die unterschiedlichen Rechtsgrundlagen verlangen nach unterschiedlichen Planungsansätzen, vor allem im Hinblick auf die Finanzierung.