Lenk- und Ruhezeiten im Omnibusverkehr
Die Vorschriften über die Lenk- und Ruhezeiten, die Omnibusfahrer einzuhalten haben, erschließen sich Außenstehenden sehr schwer. Aber obwohl die Vorschriften dem Grunde nach schon seit dem Jahr 1984 in Kraft sind, haben auch altgediente Profis immer wieder ihre Probleme damit.
EU-Sozialvorschriften
Diese Vorschriften gelten für Omnibusfahrer im Gelegenheitsverkehr innerhalb der gesamten EU und bei Fahrten in die Schweiz, nach Liechtenstein, Norwegen und (was nicht so oft vorkommen dürfte) nach Island.
Außerdem gelten diese Vorschriften für den Fernlinienverkehr (über 50 km Linienlänge) und für den grenzüberschreitenden Linienverkehr (egal welche Linienlänge).
Vorschriften für den Linienverkehr bis 50 km
Innerhalb Deutschlands gelten im Linienverkehr bis 50 km für die Lenkzeitunterbrechungen und die Wochenruhezeiten von den EU-Regeln abweichende Vorschriften.
Übersicht über die Vorschriften für den Linienverkehr (bitte anklicken)
Weitere Informationsquellen
Sehr gut aufbereitete und umfassende Informationen bietet auch die Website der