Buchführung
Die Buchführung eines Omnibusbetriebs stellt besondere Anforderungen. Das betrifft sowohl die Umsatzsteuer (z.B. die Margenbesteuerung von Reiseleistungen nach § 25 UStG) als auch Fragen der Kostentransparenz. Wir entwickeln für Sie den passenden Kontenrahmen.
Selbstverständlich übernehmen wir auch Ihre gesamte Buchführung. Sie erhalten dann Ihre monatlichen betriebswirtschaftlichen Auswertungen mit unseren Kommentaren, Anmerkungen und Einschätzungen.
Wenn Sie an unserem Controlling teilnehmen, erhalten Sie zusammen mit den Monatsabschlüssen gleichzeitig den Abgleich der Soll- und Ist-Daten.