Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Leistungen
Der Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Leistungen (geregelt in § 45 a Personenbeförderungsgesetz) ist das wichtigste Finanzierungsinstrument des ÖPNV.
Wir unterstützen Sie bei allen Fragen rund um die Beantragung und die Gestaltungsmöglichkeiten.