Eigenwirtschaftlicher Genehmigungsantrag
Das Personenbeförderungsgesetz sieht vor, dass ein eigenwirtschaftlicher Betrieb eines öffentlichen Nahverkehrs Vorrang vor gemeinwirtschaftlichen (bezuschussten) Verkehren hat.
Deshalb ist auch vorgeschrieben, dass der Aufgabenträger in einer Vorabinformation darüber öffentlich informieren muss, wenn er beabsichtigt, einen gemeinwirtschaftlichen Verkehr direkt zu vergeben oder auszuschreiben. Erst wenn auf diese Information kein genehmigungsfähiger Antrag auf einen eigenwirtschaftlichen Verkehr gestellt wird, kann das Vergabeverfahren für den gemeinwirtschaftlichen Verkehr starten.
Wir verfügen hier über umfassende eigene Erfahrung und unterstützen Sie bei der Kalkulation und Formulierung eines genehmigungfähigen Antrags.