Behandlung der Reisezeiten bei Fahrerablösungen
Wenn ein Fahrer einen anderen Fahrer unterwegs ablösen muss, oder wenn ein Fahrer unterwegs ablöst wurde, gelten für die An- und Abfahrt folgende Regelungen:
- Wenn der Fahrer mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder von einem Kollegen gefahren wird, handelt es sich um "Bereitschaftszeiten", die mit zur Schichtzeit zählen.
- Wenn der Fahrer selber (beispielsweise mit einem Pkw) fährt, handelt es sich um "Sonstige Arbeit".
Nur in folgenden Fällen zählen Reisezeiten, die ein Fahrer dienstlich aufwendet, als Ruhezeiten oder Fahrunterbrechungen:
- Wenn der Fahrer im Zug oder auf einer Fähre den Bus begleitet und wenn ihm dabei ein Bett zur Verfügung steht, können diese Zeiten als Ruhezeit oder zumindest als Fahrtunterbrechung angerechnet werden.
- Wenn der Fahrer mit dem Zug oder auf einer Fähre zum Ablöseort oder von dort zurück fährt und wenn ihm dabei ein Bett zur Verfügung steht, können diese Zeiten als Ruhezeit oder zumindest als Fahrtunterbrechung angerechnet werden.
- Die ersten 45 Minuten der Bereitschaftszeit des Fahrers einer Zweifahrerbesatzung, der nicht fährt, können als Fahrunterbrechung gewertet werden. Allerdings darf der Fahrer in dieser Zeit nicht arbeiten (also auch keine Fahrgäste bedienen).