Unterbrechung einer Pause oder Ruhezeit auf behördliche Anordnung
Generell sollte ein Fahrer während seiner täglichen oder wöchentlichen Ruhezeit frei über seine Zeit verfügen können und somit nicht verpflichtet sein, sich in der Nähe seines Fahrzeugs aufzuhalten. In der Regel stellt die Unterbrechung einer Ruhepause oder einer täglichen oder wöchentlichen Ruhezeit einen Verstoß dar
In der Praxis kann es aber vorkommen, dass ein Fahrer während einer Pause oder Ruhezeit wegen eines Notfalls oder polizeilicher Anordnung sein Fahrzeug umparken muss.
Leitlinie Nr. 3 regelt, dass in solch einem Fall der Verstoß gegen die Vorschriften über die Lenk- und Ruhezeiten nicht geahndet werden "sollte". Weiter heißt es: "Sollte ein solcher Fall eintreten, müssen die für die Durchsetzung zuständigen nationalen Stellen nach Würdigung der individuellen Umstände eine gewisse Toleranz walten lassen."
Wenn ein Fahrer aus den genannten Gründen seine Pause oder Ruhezeit kurz unterbricht, muss er auf einem Ausdruck aus dem Kontrollgerät die Gründe handschriftlich vermerken. Er sollte sich außerdem - soweit möglich - von demjenigen, der die Anweisung erteilt hat, eine Bestätigung geben lassen.